Externe Sucht- und Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Limburg

Unser Angebot:

Die Externe Suchtberatung des Vereins für Integration und Suchthilfe e.V. bietet in der Justizvollzugsanstalt Limburg Beratung für inhaftierte suchtgefährdete und suchtmittelabhängige Männer an, die sich in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden. Die Beratung richtet sich an Abhängige legaler und illegaler Suchtmit­tel.  
Ein weiteres Angebot besteht in der Beratung von Inhaftierten, die Aufgrund ihrer finanziellen Situation Interesse an einer Schuldenregulierung haben und bereits die Zeit in Haft dazu nutzen wollen.
Als ein von der JVA unabhängiges Angebot ist die externe Sucht- und Schuldnerberatung nicht mit vollzugsinternen Aufgaben befasst. Trotzdem wird den institutionellen Rahmenbedingungen der JVA Lim­burg Rechnung getragen, in dem eine enge Kooperation mit den Fachdiensten vor Ort stattfindet.

Unsere Hilfeleistungen:

  • Information über aktuelle Suchthilfeangebote
  • Vermittlungsarbeit in stationäre Langzeit- therapie
  • Begleitung der Klienten in die jeweilige Therapieeinrichtung
  • Haftbegleitung, wenn keine Vermittlung
    realisierbar oder gewünscht wurde
  • Klärung der Schuldensituation
  • Vorbereitung (Motivation) auf die angestrebte Schuldenregulierung
  • Erörterung von Sanierungsmöglichkeiten
  • Kontaktaufnahme mit Gläubigern
  • Antragstellung bei Fonds (Beantragung von Umschuldungsdarlehen)

Aufnahmeverfahren:

Die Kontaktaufnahme zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Externen Sucht- und Schuldnerberatung erfolgt schriftlich.

Ziele der Externen Sucht- und Schuldnerberatung:

Durch Vermittlung in geeignete Rehabilitations- maß­nahmen außerhalb des Vollzuges soll für die Inhaftierten ein drogen- und straffreies Leben in Aussicht ge­stellt werden. Mit der Beratung schafft die Externe Suchtberatung Grundlagen für einen Übergang aus der Haft in die Gesellschaft oder in eine Therapieeinrichtung. und beugt somit den Auswirkungen von Kriminalisierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung als Folge von Haftstrafen vor

Bei der externen Schuldnerberatung werden neben den Interessen der Schuldner auch die der Gläubiger*innen berücksichtigt, vor allem die der Opfer von Straftaten. Dadurch set­zen sich die Schuldner teils intensiv mit ihren Taten auseinander.

Schon der Anfang einer Regulierung der Schulden kann „Rückfälle“ nach der Entlassung aus dem Strafvollzug in vielen Fällen vermeiden, da eine wirtschaftliche Perspektive nach der Haft entscheidend für den Erfolg einer Resozialisierung sein kann.

Leitung: Mathias Erdmann

Kontaktzeiten:

Terminvereinbarung nach Nachfrage